Wenn du ein motorbetriebenes Boot besitzt, musst du es verpflichtend mit einer Bootshaftpflichtversicherung ausstatten. Diese deckt die Schäden, die bei einer Kollision mit einem anderen Boot an diesem entstehen. Ein Beispiel: Während eines Bootsausfluges kollidiert dein Boot mit einem Motorboot. Am anderen Boot entsteht eine Beule, dein eigenes trägt einen Kratzer am Schiffsbug davon. Der Schaden am anderen Boot wird von deiner Bootshaftpflichtpolizze gedeckt, der Kratzer an deinem eigenen Boot wird dir jedoch nur erstattet, wenn du auch eine Bootskaskoversicherung abgeschlossen hast. Dasselbe gilt bei Materialschäden durch Wettereinflüsse oder Vandalismus: Du gerätst mit deinem Boot in einen Sturm, dabei reißt das Segel oder der Mast knickt um. Mit einer zusätzlichen Bootskaskoversicherung musst du diesen Schaden nicht selbst tragen. Oder: Jemand wirft nachts Steine auf den Bug oder die Fensterscheibe deines Segel- oder Sportbootes, verursacht einen Schaden, ist aber anschließend unauffindbar. Die Bootskaskoversicherung deckt den Schaden, die Bootshaftpflichtversicherung nicht. Wenn du dich hingegen bei einem Bootsmanöver selbst verletzt oder beispielsweise auf dem nassen Deck ausrutschst, deckt nur eine Unfallversicherung die daraus entstehenden Kosten bzw. Verluste.